Verkehrspsychologie

Impressum & Datenschutz

     

    PPL
    Psychologische
    Praxis
    Lesemann

    Milchstr. 31
    26123 OLDENBURG
    Tel.: 04 41 / 88 53 335
    info@ppl-oldenburg.de

PPL - Psychologische Praxis Lesemann

MPU - Vorbereitung

Ihr Führerschein ist entzogen worden, weil Sie mit Alkohol oder Drogen am Steuer unterwegs waren oder Ihr Punktekonto in Flensburg erschöpft ist.

Eine Untersuchung bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle (MPU) steht an.

Oder Sie waren bereits zu einer MPU, die allerdings negativ verlaufen ist, sodass Sie sich erneut dort vorstellen müssen. Oder Sie haben schon vor einiger Zeit eine oder mehrere MPUs hinter sich gebracht und sind erneut auffällig geworden.

In einem ersten persönlichen Beratungsgespräch, zu dem Sie alle Unterlagen Ihres Falles mitbringen, wird gemeinsam abgeklärt, welche Maßnahmen erforderlich sind, Ihre Erfolgsaussichten deutlich zu verbessern.

Hierbei wird es sich um eine auf Sie persönlich zugeschnittene Einzelmaßnahme handeln.

Ein(e) erfahrene(r) Verkehrspsychologe(in) wird mit Ihnen die Ursachen und Hintergründe Ihrer Verkehrsauffälligkeiten erarbeiten.

Sie erkennen Zusammenhänge und lernen daraus für die Zukunft. Sie leiten mit unserer Hilfe Verhaltensänderungen ein, die Sie vor weiteren Auffälligkeiten schützen und damit Ihre Mobilität in Zukunft zuverlässig sichern.

Nur mit Ihrem Willen, wirklich etwas zu verändern, kann eine verkehrspsychologische Maßnahme Erfolg haben.
Je mehr Sie bereit sind, etwas in Bewegung zu bringen, um so effektiver und damit schneller und kostengünstiger erreichen Sie Ihr Ziel..

Dauer und Kosten lassen sich erst nach dem ausführlichen Beratungsgespräch abschätzen. In einem Vertrag wird danach festgehalten, mit welchem zeitlichen und finanziellen Aufwand Sie rechnen müssen.

Eine Verkehrstherapie ist sicher nicht billig, jedoch verglichen mit den Aufwendungen, die bisher durch Ihren Führerscheinverlust entstanden sind, preiswert.

Nach Abschluss unserer Zusammenarbeit bekommen Sie einen ausführlichen Bericht über Ihre verkehrspsychologische Maßnahme.

Dieser Bericht dient zur Vorlage bei Gericht, bei der Führerschein- oder Begutachtungsstelle. Sie können erwarten, dass Ihnen diese Vorbereitung hilft und Ihre Situation sehr verbessert. Die intensive Auseinandersetzung mit sich selbst wird letztlich nicht nur zum Wiedererhalt der Fahrerlaubnis führen, sie wird Sie langfristig auch vor weiteren Auffälligkeiten schützen.

      Ziel ist es,
      nicht nur den Führerschein zurückzubekommen,
      sondern dauerhaft zu behalten.

Durch unsere langjährige Kooperation mit einer geprüften Dolmetscherin für Russisch können wir die Verkehrstherapie auch auf Russisch durchführen.

Eine Verkehrstherapie ist in Oldenburg möglich.

nach oben

Verkehrspsychologische Beratung zum Punkteabbau

Erst beraten, dann durchstarten

Sicherlich möchten Sie langfristig im Besitz Ihres Führerscheins bleiben und keinesfalls Ihre Fahrerlaubnis verlieren. Sollten Sie jedoch mit 14 bis 17 Punkten im Bundesverkehrszentralregister in Flensburg eingetragen sein, dann ist Ihr Ziel gefährdet. Ebenfalls gefährdet ist Ihr Führerschein, wenn Sie in der Probezeit nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Bereits eine weitere Auffälligkeit kann dazu führen, dass die Straßenverkehrsbehörde gezwungen ist, Ihre Fahrerlaubnis zu entziehen. Korrigieren Sie Ihr Verhalten frühzeitig dort, wo es nötig ist. Dabei helfen wir Ihnen gerne.

Was wir konkret anbieten können:

  • Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (gem. § 38, 71 FeV in Verbindung mit § 4 Abs. 9 StVG, sowie § 2a StVG)

Ihre Vorteile:

  • Sie lernen, weitere Auffälligkeiten im Straßenverkehr leichter zu vermeiden
  • Sie lernen sich selber und Ihr Verhalten im Straßenverkehr besser kennen
  • Sie bekommen 2 Punkte gestrichen, wenn Sie im Verkehrszentralregister mit weniger als 18 Punkten eingetragen sind und die Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde vorlegen
  • Sie sichern sich Ihren Führerschein langfristig

Umfang der Beratung:

Die verkehrspsychologische Beratung besteht aus 3 Einzelgesprächen von jeweils einstündiger Dauer. Es findet eine Sitzung pro Woche statt, so dass sich die Gesamtdauer der Beratung über insgesamt drei Wochen erstreckt.

Inhalte der Beratung:

In den einzelnen Gesprächen geht es um Ihr Verhalten im Straßenverkehr. Wir helfen Ihnen dabei, sich genauer als bisher bereits geschehen mit den Auffälligkeiten auseinanderzusetzen und die Ursachen zu hinterfragen und aufzuarbeiten. Gemeinsam suchen wir nach Alternativen mit dem Ziel einer punktefreien Verkehrsteilnahme.

Wir behandeln Ihre Angelegenheit absolut vertraulich und beraten Sie individuell. Die Termine der Beratung können wir frei nach Ihren Wünschen gestalten.

nach oben

[PPL] [VT] [Hypnose] [Traumatologie] [IGeL-Leistungen] [Verkehr] [Empfehlungen] [Kontakt]